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ArbG Frankfurt/Main, 06.05.2010 - 11 Ca 10661/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 06.05.2010 - 11 Ca 10661/09
- LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10
Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. Mai 2010 - 11 Ca 10661/09 - teilweise unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 11 Ca 10661/09 - teilweise - soweit es die Klage abgewiesen hat - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin weitere EUR 15.250,04 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2009 zu zahlen; 2. die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.
die Berufung der Klägerin zurückzuweisen; 2. das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 11 Ca 10661/09 - teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit die Beklagte zur Zahlung eines EUR 2.324,70 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2009 übersteigenden Betrags verurteilt worden ist.